ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN
1.  Allgemein
“Eigentümer”,
Ziegler- Instruments GmbH, Nobelstr. 3-5, 41189 Mönchengladbach.
“Mieter”.   die im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung als Mieter genannte Person.
“Ausrüstung”.
Der Eigentümer vermietet die im Vertrag /Auftrag genannte Ausrüstung samt Lieferzubehör
und Schutzkästen an den Mieter.
“Mietzeitraum”.  Der Mietzeitraum beginnt, wenn die Ausrüstung
die Einrichtung des Eigentümers verlässt und endet mit der Rückgabe der
Ausrüstung während der normalen Geschäftszeit am Standort des Eigentümers.
2.  Mietkosten
Die Mietkosten für die Ausrüstung entsprechen den Angaben der Wochenmietsätze nach
Mietkatalog in der jeweils aktuellen Fassung. Die Mindestmietdauer ist eine
Woche entsprechend Festlegung des Mietzeitraums. Bei Mietzeiträumen von mehr
als einer Woche erfolgt die Berechnung der Miete nach entsprechenden
Tagesmietsätzen.
Am Ende der Miete ist die Ausrüstung an den Eigentümer an dessen Standort  in den Vormittagsstunden des letzten
Miettages des Mietzeitraums entsprechend Festlegung im Mietvertrag
zurückzugeben. Bei Lieferung am Nachmittag wird ein weiterer Tagesmietsatz
fällig.
3.   Lieferung und Begleichung der Mietkosten
Zusätzlich zur Mietgebühr fallen weitere Gebühren für die Lieferung der Ausrüstung an. In
der Regel erfolgt die Lieferung per UPS. Der Eigentümer übernimmt keine
Verantwortung für Verspätung der Lieferung. Der Mieter ist verantwortlich für
die Organisation der Rückführung der Ausrüstung und die anfallenden
Transportkosten.
Für Transport und Verpackung wird pro Versandweg
Standardversand per UPS    25,00€
Expressversand per USP      40,00€
in Anrechnung gebracht
Übernimmt der
Mieter die Rücksendekosten werden nur die Kosten für 1 Versandweg in Anrechnung
gebracht.
4.  Abnahmebedingungen
Die Annahme der Sendung durch den Mieter ist schlüssiger Beweis, dass die Ausrüstung
geprüft und festgestellt wurde, dass sie in jeder Hinsicht mit der
Vertragsausrüstung übereinstimmt und sich in einwandfreiem Zustand befindet.
5.  Pflichten des Mieters
Der Mieter übernimmt die folgenden Pflichten
i)             
Zahlung der Mietgebühr und weiterer Beträge
entsprechend dem Vertrag und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen.
ii)            
Verbleib der Ausrüstung beim Mieter.
iii)           
Prüfung der Eignung der Ausrüstung vor
Mietbeginn.
iv)           
Unterhaltung der Ausrüstung in einwandfreiem
Zustand und Vermeidung jeglichen Missbrauchs und übernormalem Verschleiß.
v)            
Jederzeitige Gewährung des Zugangs des
Eigentümers zur Ausrüstung für Kontrolle und Instandsetzung.
vi)           
Uneingeschränkte Übernahme des Verlust- oder
Schadensrisikos der Ausrüstung aus jeglichem Grund und Abschluss einer
entsprechenden Versicherung auf eigene Kosten.
vii)          
Unverzügliche schriftliche Information des
Eigentümers bei Verlust oder Beschädigung der Ausrüstung und nach Aufforderung
entsprechende Entschädigung des Eigentümers innerhalb von 30 Tagen nach dem
Schadensfall. Der Eigentümer belastet den Mieter auch weiterhin mit den
Mietkosten für die Ausrüstung, bis die Schadenszahlung in vollem Umfang erfolgt
ist. Der Mieter ist nach dieser Bestimmung verantwortlich für alle Kosten für
den Ersatz der Ausrüstung zum Neuwert.
viii)         
Keine ganze oder teilweise Veräußerung,
Weitervermietung oder Abtretung des Mietvertrags für die Ausrüstung im
Mietzeitraum.
ix)           
Keine Durchführung von Änderungen und Umbauten
an der Ausrüstung ohne die schriftliche Zustimmung des Eigentümers.
x)            
Einhaltung der Lizenzbedingungen der
Hersteller der Software.
xi)           
Achtung des Eigentumsrechts des Eigentümers
der Ausrüstung.
6.  Pflichten des Eigentümers
Der Eigentümer übernimmt die folgenden Pflichten
i)             
Durchführung aller regelmäßigen und sonstigen
Wartungsarbeiten an der Ausrüstung vor deren Übergabe.
ii)            
Bei Ausfall der Ausrüstung im Mietzeitraum
unternimmt der Eigentümer alle Anstrengungen – vorbehaltlich der Verfügbarkeit
- zur Bereitstellung eines baugleichen oder ähnlichen Geräts. Dieser
Austauschdienst ist nur innerhalb von Deutschland möglich, nachdem das defekte
Gerät an den Eigentümer zurückgegeben wurde.


7.  Nutzungsbedingungen
             Der Mieter beachtet bei der Nutzung der Ausrüstung die Hinweise des Herstellers und andere
Vorschriften für deren ordnungsgemäßen Gebrauch. Der Mieter ist allein
verantwortlich für Schäden an der Ausrüstung infolge Nichteinhaltung der
Vorschriften und Hinweise für den ordnungsgemäßen und sicheren Gebrauch. Der
Mieter trifft zudem entsprechende Vorkehrungen, dass die Ausrüstung
entsprechend den Festlegungen sonstiger einschlägiger Dokumente benutzt wird.
8.  Stornierung
             Stornierung oder Teilstornierungen von Aufträgen werden durch den Eigentümer nur mit dessen
schriftlicher Zustimmung und bei vollständiger Entschädigung gegen alle
Verluste anerkannt.
9.  Zahlungsbedingungen
             Der Mieter zahlt die Miete an den Eigentümer innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Bei einer Mietdauer
von mehr als 1 Monat  berechnet der Eigentümer die Miete monatlich.
Sofern die Zahlung des fälligen Rechnungsbetrages nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit 
erfolgt, bedeutet dies für den Eigentümer die Beendigung des Mietvertrages.
 
 
Alle Zahlungen erfolgen auf eines der Konten des Eigentümers.
             Bei Zahlungsverzug oder Nichteinhaltung anderer Mietbedingungen ist der Eigentümer berechtigt, die
Einrichtungen des Mieters, in denen sich die Ausrüstung befindet zu betreten
und sie ohne vorherige Ankündigung von dort zu entfernen. Der Mieter ist allein
verantwortlich für alle durch das Verbringen der Ausrüstung entstehenden
Kosten.
             Der Eigentümer ist berechtigt, Zinsen in Höhe des Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank auf alle
offenen Beträge nach Rechnungsfälligkeit zu berechnen.
10.  Entschädigung
             Der Mieter ist in vollem Umfang verantwortlich und entschädigt den Eigentümer gegen alle
Verluste, Schäden oder Verletzungen (einschließlich Tod) von Personen oder
Sachwerten in Verbindung mit oder im Ergebnis der Nutzung der Ausrüstung. Der
Eigentümer ist nicht verantwortlich für Verluste aus oder im Zusammenhang mit
Störungen der Ausrüstung aus jeglichem Grund.
11.   Rückgabe der Ausrüstung
             Mit Ablauf des Mietzeitraums übergibt der Mieter die Ausrüstung in einwandfreiem technischen
Zustand (ausgenommen den normalen Verschleiß) an den Eigentümer.
             Der Mieter trägt allein die Kosten des Abschlusses, der Entfernung und des Rücktransports der
Ausrüstung.
12.  Eigentum
             Die Ausrüsrung ist und bleibt Eigentum des Eigentümers, und der Mieter erwirbt kein Recht an der
Ausrüstung, außer als Mieter. Der Eigentümer kann das Eigentum an der
Ausrüstung ohne Zustimmung des Mieters an Dritte übertragen.
13.  Mehrwertsteuer
Alle angegebenen Preise verstehen sich netto, zzgl. der  gesetzlichen geltenden Mehrwertsteuer,
14.  Allgemein
             Überschriften in diesem Vertrag dienen der Information und bleiben bei der Auslegung der
Bestimmungen des Vertrages unberücksichtigt.
             Der Eigentümer kann dem Mieter Hinweise zur Benutzung der Ausrüstung geben. Diese
Hinweise erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Somit ist der Eigentümer
nicht verantwortlich für irgendwelche Folgen von Entscheidungen, die auf der
Grundlage der gegebenen Hinweise getroffen werden. Unbeschadet der Tatsache, ob
Hinweise gegeben werden, ist der Mieter allein verantwortlich, dass die
Ausrüstung für den vorgesehenen Zweck geeignet ist und die gesamten
Mietgebühren in vollem Umfang fällig bleiben, sollte der Mietvertrag durch den
Mieter gekündigt werden.
             Die technischen Angaben und die Beschreibung der Ausrüstung im Datenblatt wurden
vom Eigentümer zusammenfassend von den Herstellern oder deren Vertretern aus
deren Datenblättern oder Verkaufsmaterial übernommen. Daher können die
Beschreibungen und Angaben im Katalog Fehler oder Auslassungen enthalten. Es
ist die Verantwortung des Mieters, bei Erhalt der Ausrüstung zu sichern, dass
diese für den vorgesehenen Zweck geeignet ist..
             Die Mietkosten können sich ändern. Der Eigentümer informiert den Mieter auf Anfrage
über die aktuellen Mietsätze und passt den Mietsatz bei Bedarf auf dem
Auftragsvordruck an und informiert den Mieter entsprechend.

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